Betreff
Künftige Holzvermarktung
hier: Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft
Vorlage
01/408/III/010/2018
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen:

 

Dieser Beschlussvorschlag betrifft zunächst nur den Grundsatzbeschluss über die Absicht, eine kommunale Holzvermarktungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit den anderen Städten/Gemeinden, in der Holzvermarktung zu errichten und sich daran zu beteiligen.

 

Er betrifft insoweit alle diejenigen, die die GmbH „von Anfang an“ mit errichten wollen

(Gründungsmitglieder).

 

Zur eigentlichen Entscheidung über die Gründung einer Holzvermarktungsgesellschaft mbH,  nach Durchlaufen  des ADD-Verfahrens nach § 92 GemO, wird ein erneuter Beschluss erforderlich.

 

 

 

Die Holzvermarktung durch Landesforsten wird zum 01.01.2019 beendet; die bisherigen Geschäftsbesorgungsverträge wird das Land Ende 2018 insoweit aufkündigen. In der Folge ist für die waldbesitzenden Gemeinden erneut zu entscheiden, wie künftig die Holzvermarktung erfolgen soll.

 

Das Gesamtkonzept sieht dazu vor, dass die Holzvermarktung für den Kommunalwald künftig über fünf neu zu gründende regionale Holzvermarktungsorganisationen in der Rechtsform der GmbH erfolgt, alternativ durch Erweiterung der bereits vorhandenen Holzvermarktungsorganisationen für den Privatwald (sog. Pilotprojekte).

 

Beide Vermarktungswege werden mit einer Anschubfinanzierung für die ersten 7 bzw. 5 Jahre versehen; diese wird aus den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich finanziert, die bisher Landesforsten zur Erfüllung dieser Dienstleistung erhielt.

 

Im Falle der waldbesitzenden Ortsgemeinden erfolgt die Holzvermarktung für den gemeindlichen Forstbetrieb gem. § 68 Abs. 5 GemO durch die Verbandsgemeindeverwaltung als Verwaltungsgeschäft; diese erledigt sie jedoch nicht selbst, sondern über die Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Holzvermarktungsgesellschaft.

 

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage der stattgefunden Informationsveranstaltungen sowie unter Würdigung der Gesamtumstände, dass die Verbandsgemeinde Annweiler am Tr., zur Sicherstellung der Holzvermarktung,  die Kommunale Holzvermarktungsgesellschaft Pfalz in der Rechtsform der GmbH gemeinsam mit den übrigen Städten, Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden in der Holzvermarktungsregion errichtet und sich daran als Gesellschafter beteiligt.

 

Alle Ortsgemeinden unserer Verbandsgemeinde sind entsprechend informiert.

 

Dadurch wird ein reibungsloser Übergang der Vermarktung des Holzes aus dem Kommunalwald gewährleistet und die laufenden Einnahmen aus dem Holzverkauf sichergestellt. Für die neuen Gesellschaften werden durch großzügige Anschubfinanzierung sowie der Möglichkeit der Übernahme gut geschulten Personals,  gute Startbedingungen geschaffen.

 

Auf die Verbandsgemeindeverwaltung kommen dabei ausschließlich Gesellschafteraufgaben zu, nicht dagegen Aufgaben aus dem Bereich des operativen Geschäfts des Holzverkaufens; dieses wird ausschließlich von dem Personal der Gesellschaft erledigt werden.

 

Zur Koordinierung des Gründungsprozesses der Holzvermarktungsgesellschaft für unsere Region ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Die Federführung hat Bürgermeister Olaf Gouasé, Edenkoben.