1. Vorberatung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Vorberatung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Sachverhalt:
Es ist beabsichtigt den Flächennutzungsplan in folgenden Bereichen zu ändern:
1. Eußerthal – Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V.
Auf dem Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V. soll keine intensive Fischzucht mehr betrieben werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz-Landau entsteht auf dem Gelände eine Umweltforschungsstation als Außenstelle der Universität Koblenz-Landau.
Aus diesem Grunde ist beabsichtigt das Gelände als ein Sondergebiet für die Wissenschaft auszuweisen.
2. Eußerthal – Umwandlung einer Sondergebietsfläche Ferienhäuser / Fremdenverkehr in eine Wohnbaufläche
Eine Teilfläche des Wochenendgebietes „Im alten Kloster“ soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, sodass hier ein kleines Wohngebiet entstehen kann.
Die Ortsgemeinde Eußerthal hat bereits der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.
3. Ausweisung einer Bodenerosionsfläche auf dem Klingelberg in Annweiler am Tr.
Im Sommer 2016 wurde die Stadt Annweiler am Tr. nach einem Starkregenereignisses von Schlammlawinen überzogen, welchen ihren Ursprung auf dem Klingelberg nahmen.
Das Gebiet auf dem Klingelberg ist durch Bodenerosion stark gefährdet. Durch die Festsetzung im Flächennutzungsplan soll erreicht werden, dass Bodenveränderungen, welche evtl. die Bodenerosion in diesem Bereich fördern, vermieden werden.
Die Offenlage der 2. Änderung der 2.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist abgeschlossen, die eingegangenen
Stellungnahmen liegen als Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.
Wenn keine Änderungen mehr anstehen, welche
eine evtl. erneute Offenlage notwendig machen, kann die Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen werden und der unteren Landesplanungsbehörde
zur Genehmigung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Verbandsgemeinderat sich dem
Abwägungsvorschlag des Planungsbüros zu den eingegangenen Stellungnahmen anl.
der Offenlage anzuschließen bzw.
beschließt folgende Abweichung:
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.