Betreff
Flächennutzungsplan 2. Änderung der 2. Fortschreibung
1. Vorberatung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Vorberatung und Beschlussfassung über die 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
01/402/III/003/2018
Aktenzeichen
sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

Es ist beabsichtigt den Flächennutzungsplan  in folgenden Bereichen zu ändern:

 

1. Eußerthal – Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V.

 

Auf dem Gelände des Landesfischereiverbandes Rheinland-Pfalz e.V. soll keine intensive Fischzucht mehr betrieben werden. In Zusammenarbeit mit der Universität Koblenz-Landau entsteht auf dem Gelände eine Umweltforschungsstation als Außenstelle der Universität Koblenz-Landau.

Aus diesem Grunde ist beabsichtigt das Gelände als ein Sondergebiet für die Wissenschaft auszuweisen.

 

2. Eußerthal – Umwandlung einer Sondergebietsfläche Ferienhäuser / Fremdenverkehr in eine  Wohnbaufläche

 

Eine Teilfläche des Wochenendgebietes „Im alten Kloster“ soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden, sodass hier ein kleines Wohngebiet entstehen kann.

 

Die Ortsgemeinde Eußerthal hat bereits der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt.

 

3. Ausweisung einer Bodenerosionsfläche auf dem Klingelberg in Annweiler am Tr.

 

Im Sommer 2016 wurde die Stadt Annweiler am Tr. nach einem Starkregenereignisses von  Schlammlawinen überzogen, welchen ihren Ursprung auf dem Klingelberg nahmen.

 

Das Gebiet auf dem Klingelberg ist durch Bodenerosion stark gefährdet. Durch die Festsetzung im Flächennutzungsplan soll erreicht werden, dass Bodenveränderungen, welche evtl. die Bodenerosion in diesem Bereich fördern, vermieden werden.

 

Die Offenlage der 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Wenn keine Änderungen mehr anstehen, welche eine evtl. erneute Offenlage notwendig machen, kann die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden und der unteren Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat sich  dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros zu den eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage anzuschließen  bzw. beschließt folgende Abweichung:

 

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat  die 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.