Sachverhalt:
Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Eußerthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 320 v.H.
- Grundsteuer B: 380 v.H.
- Gewerbesteuer: 365 v.H.
Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 300 v.H.
- Grundsteuer B: 365 v.H.
- Gewerbesteuer: 365 v.H.
Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmenquellen ausschöpft.
Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt.
Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen sind dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung.
Deshalb sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt werden.
Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz betragen im Jahre 2017:
alle Gemeinden kreisangehörige Gemeinden
- Grundsteuer A: 320 v.H. 320 v.H.
- Grundsteuer B: 400 v.H. 381 v.H.
- Gewerbesteuer: 386 v.H. 368 v.H.
Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen
Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer B und
bei der Gewerbesteuer an die Steuersätze des Landesdurchschnitts hätte:
Steuerart |
Steueraufkommen gem. Veranlagungen im Haushaltsjahr 2017 (Stand
14.11.2017) Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Steueraufkommen bei Anpassung an den landesdurchschnittlichen
Realsteuerhebesatz Hebesatz Betrag v.H. Euro |
Veränderung in Euro |
||
Grundsteuer A |
320 |
2.330,00 |
320 |
2.330,00 |
keine Veränderung |
Grundsteuer B |
380 |
rd. 84.000,00 |
400 |
88.400,00 |
+ 4.400,00 |
Gewerbesteuer |
365 |
rd. 39.900,00 |
386 |
42.200,00 |
+ 2.300,00 |
Die Mehrerträge aus einer
Anhebung der Steuerhebesätze würden sich in dieser Berechnung auf 6.700,00 Euro belaufen und in voller Höhe im Haushalt der
Ortsgemeinde Eußerthal verbleiben.
Beispielrechnung
für die Grundsteuer B auf der Basis gleicher Ausgangswerte:
Angenommen ein Einwohner zahlt aktuell bei einem Hebesatz von 380 v.H.
400,00 Euro Grundsteuer, dann würde er bei einem Hebesatz von zukünftig 400
v.H. 421,00 Euro Grundsteuer bezahlen, was einen prozentualen Anstieg von 5,25%
bedeuten würde.
Es wird empfohlen, die Realsteuerhebesätze auf dem aktuellen Niveau zu
belassen oder gegebenenfalls in Anbetracht der jeweiligen Haushaltssituation
eine Erhöhung in Betracht zu ziehen.