Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
02/517/V/297/2017
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Annweiler am Tr. schloss mit einer Summe in Höhe von 60.639.285,99 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 1.798.623,47 € verringert.

 

Die Kapitalrücklage verringerte sich aufgrund der Zuführung des negativen Jahresergebnisses aus 2009 um 1.373.190,07 € auf 40.304.063,51 €. Der Ergebnisvortrag für die Jahre 2010 bis 2013 beträgt ./. 1.765.928,36 €. Der Ergebnishaushalt 2014 schloss mit einer Summe in Höhe von ./. 1.986.650,51 € ab. Das Eigenkapital insgesamt hat sich daher zum 31.12.2014 auf 36.551.484,64 € reduziert.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2014 auf ./. 5.170.218,57 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in den Sitzungen am 19.9.2017 und am 17.10.2017 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 geprüft. Die in den Sitzungen getroffenen Feststellungen konnten mittlerweile alle geklärt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2014 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.