Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GrmO
Vorlage
02/516/V/296/2017
Aktenzeichen
V/Ga.
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Annweiler am Tr. schloss mit einer Summe in Höhe von 62.437.909,46 € ab und hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 732.084,65 € verringert.

 

Die Kapitalrücklage blieb unverändert und beläuft sich auf 41.677.253,58 €. Der Ergebnisvortrag für die Jahre 2009 bis 2012 beträgt ./. 2.948.930,12 €. Der Ergebnishaushalt 2013 schloss mit einer Summe in Höhe von ./. 190.188,31 € ab. Das Eigenkapital insgesamt hat sich daher zum 31.12.2013 auf 38.538.135,15 € reduziert.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2013 auf ./. 4.361.398,47 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in den Sitzungen am 23.11.2016 und am 12.12.2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2013 geprüft. Die in den Sitzungen getroffenen Feststellungen konnten mittlerweile alle geklärt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.