Betreff
Beratung und Änderung über die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
03/114/I/187/2017
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Bau-, Land-, Forstwirschaft- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2017 dem Gemeinderat empfohlen, Pflegekosten bei vorzeitiger Grabfreigabe zu erheben.

 

Die Höhe sollte wie folgt festgelegt werden:

für eine Doppelgrabstätte                               jährlich 20,-- EUR

für eine Einzelgrabstätte                                 jährlich 10,-- EUR

für eine Urnengrabstätte                                 jährlich   5,-- EUR

 

Aus diesem Grunde wurde folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung gefertigt, welche diesem Beschlussvorlage als Anlage beigefügt wurde.