Betreff
Beratung und Änderung über die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
03/114/I/187/2017
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Der Bau-,
Land-, Forstwirschaft- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.10.2017
dem Gemeinderat empfohlen, Pflegekosten bei vorzeitiger Grabfreigabe zu
erheben.
Die Höhe
sollte wie folgt festgelegt werden:
für eine
Doppelgrabstätte jährlich
20,-- EUR
für eine
Einzelgrabstätte jährlich
10,-- EUR
für eine
Urnengrabstätte jährlich 5,-- EUR
Aus diesem
Grunde wurde folgende Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
gefertigt, welche diesem Beschlussvorlage als Anlage beigefügt wurde.