Betreff
5. Bebauungsplanverfahren "Abreschviller Str." 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
5.1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
5.2. Billigung des Planentwurfes
5.3. Beschlussfassung über die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 5.4. Beschlussfassung über die Offenlage des Planentwurfes
Vorlage
03/113/IV/063/2017
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Eigentümer des Grundstücks mit der Plan-Nr. 3989, Siebenmorgenstraße 21, beabsichtigt in den Garten ein Wohngebäude zu bauen. Da es sich hier um eine Bebauung in zweiter Reihe handelt, sind die planerischen Voraussetzungen über die Erstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

Aus diesem Grunde soll der Bebauungsplan „Abreschviller Straße“ um das Grundstück mit der Plan-Nr. 3989 erweitert werden.

 

Für diesen Planbereich sollen folgende textliche Festsetzungen gelten:

 

- Wandhöhe max. 6 Meter

- Dachneigung: 20° - 30°

- Dachform: Walmdach

- Einzelhausbebauung

 

Ansonsten gelten die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Abreschviller Straße“

 

Auf die Vorberatungen wird verwiesen.

 

Allgemeines Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, nachdem es im Innenbereich liegt und unter 20.000 qm Grundfläche umfasst. Eine Umweltprüfung und Umweltbericht kann demzufolge entfallen