Betreff
Festsetzung der Realsteuerhebesätze 2018/2019
Vorlage
11/051/V/287/2017
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Hebesätze für die Realsteuern der Ortsgemeinde Völkersweiler sind derzeit wie folgt festgesetzt:

 

            - Grundsteuer A:          300 v.H.

            - Grundsteuer B:          365 v.H.

            - Gewerbesteuer:          365 v.H.

 

 

Im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt festgesetzt:

 

            - Grundsteuer A:          300 v.H.

            - Grundsteuer B:          365 v.H.

            - Gewerbesteuer:          365 v.H.

 

 

Bei dem Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.

 

Bedeutung für die Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.

 

Für die Bewilligung verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft.

Bei der förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen ausschöpft, wird die individuelle Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt.

Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen sind dabei die Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher Größenordnung. Deshalb sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt werden.

 

Die durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz in 2017 betragen:

 

                                    alle Gemeinden                                    kreisangehörige Gemeinden

 

Grundsteuer A:            320 v.H.                                              320 v.H.

Grundsteuer B:            400 v.H.                                              381 v.H.

Gewerbesteuer:            386 v.H.                                              368 v.H.

 

 

 

Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung der Realsteuerhebesätze an die Steuersätze des Landesdurchschnitts kreisangehöriger Gemeinden hätte:

 

 

Steuerart

Steueraufkommen gem. Veranlagungen 2016

(Stand 04.10.2016)

Steueraufkommen bei Anpassung an den Landesdurchschnitt

Veränderung

Hebesatz  v. H.

Betrag €

Hebesatz v. H.

Betrag €

Grundsteuer A

300

rund 1.400

320

rund 1.500

+ 100

Grundsteuer B

365

rund 54.800

381

rund 57.200

+ 2.400

Gewerbesteuer

365

rund 10.800

368

rund 10.900

+ 100

 

 

Die Mehrbeiträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.

 

Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde Völkersweiler wurden letztmals im Jahr 2014 angehoben (die Grundsteuer A von 275 v.H. auf 300 v.H., die Grundsteuer B von 325 v.H. auf 365 v.H., die Gewerbesteuer von 352 v.H. auf 365 v.H.).