Sachverhalt:
Die Hebesätze für
die Realsteuern der Ortsgemeinde Rinnthal sind derzeit wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
A - 300
v.H.
- Grundsteuer
B - 365
v.H.
- Gewerbesteuer - 365
v.H.
Im
Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sind die Nivellierungssätze der
Realsteuern zur Berechnung der Steuerkraftmesszahl zur Zeit wie folgt
festgesetzt:
- Grundsteuer
A - 300
v.H.
- Grundsteuer
B - 365
v.H.
- Gewerbesteuer - 365
v.H.
Bei dem
Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer ist der im maßgebenden Zeitraum
geltende Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage abzuziehen.
Bedeutung für die
Ortsgemeinden erlangen die Nivellierungssätze im Zusammenhang mit der
Berechnung der Schlüsselzuweisungen sowie der Kreis- und
Verbandsgemeindeumlage.
Für die Bewilligung
verschiedener Zweckzuweisungen des Landes (z.B. Zuweisungen aus dem
Investitionsstock) ist u.a. Fördervoraussetzung, dass die antragstellende
Gemeinde Ihre Einnahmequellen ausschöpft.
Bei der
förderrechtlichen Entscheidung, ob eine Kommune die eigenen Einnahmequellen
ausschöpft, wird die individuelle
Haushaltssituation der jeweiligen Kommune berücksichtigt.
Orientierungsgrundlage bei den Realsteuerhebesätzen sind dabei die
Nivellierungssätze des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) oder eine
vergleichende Betrachtung mit anderen kommunalen Gebietskörperschaften gleicher
Größenordnung. Deshalb sollten mindestens die Nivellierungssätze festgesetzt
werden.
Die
durchschnittlichen Realsteuerhebesätze in Rheinland-Pfalz in 2017 betragen:
alle Gemeinden kreisangehörige Gemeinden
Grundsteuer A 320 v.H. 320 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H. 381
v.H.
Gewerbesteuer 386 v.H. 368
v.H.
Der nachfolgenden
Tabelle kann entnommen werden, welche finanziellen Auswirkungen eine Anpassung
der Realsteuerhebesätze an die Steuersätze des Landesdurchschnitts
kreisangehöriger Gemeinden hätte.
Steuerart |
Steueraufkommen
gem. Veranlagungen 2017 (Stand 14.09.2017) |
Steueraufkommen
bei Anpassung an den Landesdurchschnitt kreisangehörige Gemeinden |
Veränderung |
||
Hebesatz v. H. |
Betrag € |
Hebesatz v.
H. |
Betrag € |
€ |
|
Grundsteuer A |
300 |
rd. 800 |
320 |
rd. 850 |
+ 50 |
Grundsteuer B |
365 |
rd. 67.400 |
381 |
rd. 70.400 |
+ 3.000 |
Gewerbesteuer |
365 |
rd. 60.900 |
368 |
rd. 61.400 |
+ 500 |
Die Mehrerträge aus einer Anhebung der Steuerhebesätze würden in voller Höhe bei der Ortsgemeinde verbleiben.
Die Realsteuerhebesätze der Ortsgemeinde
Rinnthal wurden letztmals im Jahr 2013 angehoben (Grundsteuer A von 285 v.H.
auf 300 v.H., Grundsteuer B von 338 v.H. auf 365 v.H., Gewerbesteuer von 352
v.H. auf 365 v.H.).