Betreff
Bebauungsplanverfahren Bahnhofstraße 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO
Vorlage
09/066/IV/049/2017
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

 

 

Zur besseren Ausnutzung des Grundstücks, soll die überbaubare Fläche des Grundstücks mit der Plan-Nr. 163/9 (Am Krebsbächel 8) vergrößert werden. Des Weitern soll auf Wunsch des Bauherrn der festgelegte Standort der Garage geändert werden.

 

Dieses bedarf der Änderung des Bebauungsplanes im zeichnerischen Teil. Die textlichen Festsetzungen bleiben unverändert.

 

Die Grundzüge der Planung des Grundplanes werden mit dieser Änderung nicht berührt.

 

Die Änderung kann somit im sog. beschleunigten Verfahren erfolgen. Ein Umweltbericht ist gem.

§ 13 a BauGB nicht erforderlich.

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen

 

Anregungen wurden keine vorgetragen.

 

Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.