§ 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO
Sachverhalt:
Zur besseren Ausnutzung des Grundstücks, soll
die überbaubare Fläche des Grundstücks mit der Plan-Nr. 163/9 (Am Krebsbächel
8) vergrößert werden. Des Weitern soll auf Wunsch des Bauherrn der festgelegte
Standort der Garage geändert werden.
Dieses bedarf der Änderung des
Bebauungsplanes im zeichnerischen Teil. Die textlichen Festsetzungen bleiben
unverändert.
Die Grundzüge der Planung des Grundplanes
werden mit dieser Änderung nicht berührt.
Die Änderung kann somit im sog.
beschleunigten Verfahren erfolgen. Ein Umweltbericht ist gem.
§ 13 a BauGB nicht erforderlich.
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun
abgeschlossen
Anregungen wurden keine vorgetragen.
Der Bebauungsplan kann nun als Satzung beschlossen werden.