Betreff
Nachgenehmigung einer Leitungsneuverlegung im Zuge des Neubaugebietes Heerweg in Albersweiler
Vorlage
01/360/VI/126/2017
Art
Beschlussvorlage Werke

Sachverhalt:

 

In der Kirchstraße/Ecke Kanskircher Straße wurden die Wasserzonen getrennt und zwei Wasserleitungen mit einer Unterdükerung  der 2 Leitungen des Schwelterbachs neu verlegt.

 

Insgesamt wurden ca. 90m Leitung verlegt und 4mal eingebunden. Die Arbeiten wurden im Zuge der Erschließung des NBG Heerweg durch die Fa. Rott durchgeführt. Die Kosten belaufen sich auf 28.030 € netto. Der Preis wurde anhand der Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses ermittelt und mit den Preisen aus den Jahresvertragsarbeiten der Verbandsgemeindewerke Annweiler am Trifels verglichen. Das Angebot der Firma Rott liegt dabei rd. 7 % unterhalb der Preise aus den Jahresvertragsarbeiten und ist damit als wirtschaftlich anzusehen. Des Weiteren ist die Firma Rott mit der Erschließung des Neubaugebiets beauftragt, so dass durch die direkte Vergabe an die Firma kein Zeitverzug entstand. Die Arbeiten wurden in hoher Qualität ausgeführt.

 

Die Maßnahme war dringend erforderlich und duldete keinerlei Aufschub, da ansonsten das Neubaugebiet Heerweg in Albersweiler nicht an das Wasserleitungsnetz hätte angeschlossen werden können. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss beschließt nachträglich die Leitungsverlegung wie im Sachverhalt beschrieben zu genehmigen.