Sachverhalt:
ENTWURF
Stellenausschreibung
der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters
Bei
der VERBANDSGEMEINDE ANNWEILER AM TRIFELS, Landkreis Südliche
Weinstraße, ist die Stelle der/des hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters, wegen Ablauf der Amtszeit zum 01. Januar
2018 neu zu besetzen. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederwahl
bewerben.
Zur
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels gehören die Stadt Annweiler am Trifels
und 12 Ortsgemeinden mit rund 17.500 Einwohnern. Sitz der Verwaltung ist die
Stadt Annweiler am Trifels.
Die
Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, den 11. Juni 2017, von den
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Annweiler am
Trifels, nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, für die Dauer von 8 Jahren,
direkt gewählt (Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber
mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 25. Juni
2017, eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei
der ersten Wahl die höchste Stimmenzahl erhalten haben.
Wählbar
zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne
des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines
anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl das
23. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist, sowie
- die Gewähr dafür
bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht
gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Es
erfolgt eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit. Die Besoldung erfolgt
entsprechend der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz nach
der Besoldungsgruppe B2/B3. Neben der
Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Die
Ausschreibung richtet sich an engagierte, zielstrebige und
verantwortungsbewusste Persönlichkeiten, die mit den Ortsgemeinden und
Entscheidungsgremien vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Verwaltung als
modernes, wirtschaftliches und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen führen
werden.
Im
Falle der Wahl sollte Bereitschaft bestehen, dass die Bewerberin/der Bewerber
ihren/seinen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels begründet.
Neben
der beamtenrechtlich notwendigen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die
Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin/Einzelbewerber
oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet
sich nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Frist
zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als
Einzelbewerberin/Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe läuft
am Montag, 24. April 2017, um 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) ab.
Die
Einzelheiten ergeben sich aus der Bekanntmachung über die Einreichung von
Wahlvorschlägen, die bis spätestens 03. April 2017 in der Wochenzeitung
„Trifels-Kurier“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels sowie im Internet unter www.vg-annweiler.de,
öffentlich bekannt gemacht wird.
Mit
der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erteilt werden, dass
politischen Parteien und Wählergruppen
die eingegangene Bewerbung bekannt gegeben und Einsicht in die weiteren Unterlagen
der Bewerbung gewährt wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder
mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder
Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der
eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen
mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, lückenloser
Tätigkeitsnachweis) werden erbeten bis zum
24. April 2017 (keine Ausschlussfrist) an die
Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am
Trifels
Kennwort:
Bürgermeisterwahl
z.Hd.
des Ersten Beigeordneten Herrn Wolfgang Grötsch
Messplatz
1
76855
Annweiler am Trifels
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen die Stellenausschreibung wie vorgeschlagen
bzw. alternativ:
mit folgenden Änderungen:
zu veröffentlichen.