Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Absichtserklärung in Sachen Fusion mit der Verbandsgemeinde Hauenstein
Vorlage
01/347/I/175/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Verbandsgemeinde Hauenstein ist in der „Freiwilligkeitsphase“ auf der Suche nach einem geeigneten Fusionspartner, um eine Zwangsfusion durch das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 zu vermeiden.

 

Bisher wurde seitens der Landesregierung in der Freiwilligkeitsphase eine Fusion über die Kreisgrenzen hinausgehend ausgeschlossen!

 

Die Bürgerbefragungen in den einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein haben, bis auf die Ortsgemeinde Hinterweidenthal, die sich zur Verbandsgemeinde Dahn orientieren möchte, ein eindeutiges Votum für die Verbandsgemeinde Annweiler als Fusionspartner ergeben.

 

In der jüngsten Bürgerversammlung in Hauenstein hat Staatssekretär Günter Kern erklärt, dass das Fusionsgesetz

 

„als Ausnahme auch eine Fusion über die Kreisgrenzen hinaus vorsehe, ebenso sei es auch möglich, dass eine Verbandsgemeinde nicht als Ganzes fusioniere,

hierfür müssten durchgreifende Sachgründe gegeben sein, die weit über den Bürgerwillen hinausgingen!“

 

In zwei eingehenden Gesprächsrunden der Verwaltungsspitzen der Verbandsgemeinde Hauenstein und der Verbandsgemeinde Annweiler wurden unter anderem wichtige Gesichtspunkte, wie die VG-Umlage, die Werke, die Schulen, die Feuerwehren und das Schwimmbad eingehend erörtert. Es wurde eine konkrete Verhandlungsbasis definiert, auf der weitergehende Gespräche geführt werden können.

 

In der jetzt eingetretenen Situation sieht der Verbandsgemeinderat Annweiler die Notwendigkeit, die Möglichkeiten einer Fusion weiter auszuloten.

 

Es bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten, ob in den wesentlichen Kernpunkten Einigkeit bzgl. einer Fusion erzielt werden könnte!

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Annweiler wird unter Führung der Verwaltungsspitze (Bürgermeister und Beigeordnete) beauftragt, die weiteren Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hauenstein zu führen.

 

Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, alsbald dem Verbandsgemeinderat Annweiler einen Entwurf der Bedingungen einer eventl. Fusion zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Hierbei sind zwei Bedingungen zu beachten:

 

1.      Eine Fusion der fusionsbereiten Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein mit der Verbandsgemeinde Annweiler ist ausschließlich über die Kreisgrenzen hinaus in den Kreis Südliche Weinstraße möglich!

 

2.      Ausgleichszahlungen jedweder Art sind auszuschließen!

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Fusionsgesetz Rheinland-Pfalz in der Freiwilligkeitsphase sämtlichen Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden das Recht zusteht, über eine eventl. Fusion zu beraten und zu beschließen! Dies ist erst dann möglich, sobald konkrete Bedingungen vorgelegt werden können, die mit dem Land Rheinland-Pfalz abzustimmen sind.