Sachverhalt:
Die Verbandsgemeinde
Hauenstein ist in der „Freiwilligkeitsphase“ auf der Suche nach einem
geeigneten Fusionspartner, um eine Zwangsfusion durch das Land Rheinland-Pfalz
im Jahr 2019 zu vermeiden.
Bisher wurde seitens
der Landesregierung in der Freiwilligkeitsphase eine Fusion über die
Kreisgrenzen hinausgehend ausgeschlossen!
Die
Bürgerbefragungen in den einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde
Hauenstein haben, bis auf die Ortsgemeinde Hinterweidenthal, die sich zur
Verbandsgemeinde Dahn orientieren möchte, ein eindeutiges Votum für die Verbandsgemeinde
Annweiler als Fusionspartner ergeben.
In der jüngsten
Bürgerversammlung in Hauenstein hat Staatssekretär Günter Kern erklärt, dass
das Fusionsgesetz
„als Ausnahme auch eine Fusion über die Kreisgrenzen hinaus
vorsehe, ebenso sei es auch möglich, dass eine Verbandsgemeinde nicht
als Ganzes fusioniere,
hierfür müssten durchgreifende Sachgründe gegeben sein, die weit über
den Bürgerwillen hinausgingen!“
In zwei eingehenden
Gesprächsrunden der Verwaltungsspitzen der Verbandsgemeinde Hauenstein und der
Verbandsgemeinde Annweiler wurden unter anderem wichtige Gesichtspunkte, wie
die VG-Umlage, die Werke, die Schulen, die Feuerwehren und das Schwimmbad
eingehend erörtert. Es wurde eine konkrete Verhandlungsbasis definiert, auf der
weitergehende Gespräche geführt werden können.
In der jetzt
eingetretenen Situation sieht der Verbandsgemeinderat Annweiler die
Notwendigkeit, die Möglichkeiten einer Fusion weiter auszuloten.
Es bleibt den
weiteren Verhandlungen vorbehalten, ob in den wesentlichen Kernpunkten
Einigkeit bzgl. einer Fusion erzielt werden könnte!
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Annweiler wird unter Führung der
Verwaltungsspitze (Bürgermeister und Beigeordnete) beauftragt, die weiteren
Verhandlungen mit der Verbandsgemeinde Hauenstein zu führen.
Ziel dieser
Verhandlungen soll es sein, alsbald dem Verbandsgemeinderat Annweiler einen
Entwurf der Bedingungen einer eventl. Fusion zur weiteren Beratung vorzulegen.
Hierbei sind zwei
Bedingungen zu beachten:
1. Eine Fusion der fusionsbereiten
Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Hauenstein mit der Verbandsgemeinde
Annweiler ist ausschließlich über die Kreisgrenzen hinaus in den Kreis Südliche
Weinstraße möglich!
2. Ausgleichszahlungen jedweder Art
sind auszuschließen!
Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass nach dem Fusionsgesetz Rheinland-Pfalz in der
Freiwilligkeitsphase sämtlichen Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden das
Recht zusteht, über eine eventl. Fusion zu beraten und zu beschließen! Dies ist
erst dann möglich, sobald konkrete Bedingungen vorgelegt werden können, die mit
dem Land Rheinland-Pfalz abzustimmen sind.