Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die neue Geschäftsordnung
Vorlage
05/118/I/156/2016
Aktenzeichen
1.1/029
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Entgegen der Regelungen nach einer Kommunalwahl, wonach die
Geschäftsordnung, sollte sie vom Gemeinderat nicht explizit beschlossen werden,
automatisch nach 6 Monaten als angenommen gilt (§37 Abs. 2 GemO), ist die neue Geschäftsordnung
zu beschließen.
Der beiliegende Entwurf entspricht der aktuellen Mustergeschäftsordnung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.
(Beschlussfassung: 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder).