Sachverhalt:
Mit Wirkung zum 01.07.2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung
direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene in Kraft
getreten. In Folge dessen wurde die Gemeindeordnung in verschiedenen Bereichen
– insbesondere im Bereich Öffentlichkeit von Sitzungen – geändert. Dies
wiederum machte eine Anpassung der Mustergeschäftsordnung sowie der
Verwaltungsvorschriften zur Gemeindeordnung unabdingbar. Zwischenzeitlich liegt
die überarbeitete Fassung der Mustergeschäftsordnung des Gemeinde- und
Städtebundes vor.
Nachdem der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.06.2014 die damals
gültige Mustergeschäftsordnung beschlossen hat, ist dieser Beschluss auf Grund
der v.g. Änderung aufzuheben und die neue Geschäftsordnung zu beschließen.