Betreff
Bebauungsplanverfahren "Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten" 1. Beschlussfassung über die Anhörung eines Sachverständigen 2. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage 3. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BaugeB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
14/022/IV/122/2005
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

1. Der Planer ist als Sachverständige zu hören. Dies muss vom Ortsgemeinderat beschlossen werden.

 

2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 18.07.2006. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beschließen. Die Stellungnahme des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Planer als Sachverständige zu hören.

 

2. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers an bzw. beschließt folgende Abweichung:

Beschlussfassung erfolgte mit             Ja-Stimmen, bei             Nein-Stimmen und         Enthaltungen.

 

3.  Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“  als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit       Ja-Stimmen          Nein-Stimmen und        Enthaltungen.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M 1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des  Bebauungsplanes „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).