Sachverhalt:
1. Der Planer ist als Sachverständige zu hören. Dies muss vom Ortsgemeinderat beschlossen werden.
2. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes endete am 18.07.2006. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beschließen. Die Stellungnahme des Planers wird ebenfalls in der Sitzung vorgetragen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Planer als Sachverständige zu hören.
2. Der Ortsgemeinderat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers an bzw. beschließt folgende Abweichung:
Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen, bei Nein-Stimmen und Enthaltungen.
3. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“ als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Ortsmitte, Krautgärten und Lehmgrubengärten“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).