Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
06/082/V/249/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2014 beträgt 5.499.087,08 € und hat sich somit um 153.280,67 € gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Reduzierung ist insbesondere auf die Abnahme des Anlagevermögens mit rund 160.000,00 € zurückzuführen, welche aus den Abschreibungen resultiert.

 

Die Kapitalrücklage hat sich aufgrund der Zuführung des negative Jahresergebnisses aus dem Jahr 2009 um 138.814,19 € auf 4.334.849,18 € verringert. Durch den insgesamt negativen Ergebnisvortrag aus den Jahren 2010 bis 2013 in Höhe von 334.761,90 € sowie dem negativen Jahresergebnis aus dem Jahr 2014 in Höhe von 84.632,53 € beläuft sich das Eigenkapital insgesamt zum 31.12.2014 auf 3.915.454,75 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2014 auf 18.773,18 € und haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 18.000,00 € verringert.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 5.10.2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2014 der Ortsgemeinde Gossersweiler-Stein festzustellen und die Entlastung zu erteilen.