Sachverhalt:
1. In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die sog. vorgezogenen Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und die sonst. Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahme sowie der Abwägungsvorschlag werden im Stadtrat vorgetragen.
2. Als nächster Verfahrensschritt ist die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat schließt sich dem Abwägungsvorschlag des Planers an bzw. beschließt folgende Abweichung:
2. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplanentwurf einschl. Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung auszulegen.