Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2014 gem. § 114 GemO und Erteilung der Entlastung
Vorlage
05/097/V/220/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz des Jahresabschlusses 2014 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.671.469,10 € ab und hat sich somit um 39.340,33 € gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Die Kapitalrücklage verringerte sich um 17.354,93 € auf 1.610.973,36 €. Die Reduzierung ist auf die Zuführung des negativen Jahresergebnisses aus dem Jahr 2009 zurückzuführen. Aufgrund des negativen Ergebnisvortrages aus den Jahren 2010 bis 2013 in Höhe von 141.102,23 € sowie des negativen Jahresergebnisses 2014 in Höhe von 31.365,35 € beläuft sich das Eigenkapital insgesamt zum 31.12.2014 auf 1.438.505,78 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2014 auf ./. 39.718,28 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss festzustellen und die Entlastung zu erteilen.