Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 114 GemO und Erteilung der Entlastung sowie Änderung der Eröffnungsbilanz
Vorlage
02/445/V/219/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Annweiler am Tr. beträgt 57.328.588,67 € und hat sich somit um 422.691,87 € gegenüber dem Vorjahr erhöht.

 

Die Kapitalrücklage hat sich um 47.188,21 € reduziert und beläuft sich zum 31.12.2010 auf 41.677.253,58 €. Die Reduzierung der Kapitalrücklage ist auf die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Eröffnungsbilanz zurückzuführen:

 

  1. Nachveranlagung von Grabnutzungsentgelten in Höhe von 6.674,21 €, da diese in der Eröffnungsbilanz nicht berücksichtigt wurden.

 

  1. Erhöhung der Rückstellung für Pensionen und Beihilfen in Höhe von 40.514,00 € aufgrund der Berechnungsmethode vom Teilwertverfahren auf das Barwertverfahren.

 

 

Aufgrund des negativen Jahresergebnisses 2009 in Höhe von 1.373.190,07 € und des ebenfalls neagtiven Jahresergebnisses 2010 in Höhe von 45.963,05 € beläuft sich das Eigenkapital insgesamt zum 31.12.2010 auf 40.258.100,46 €.

 

Die liquiden Mittel der Stadt Annweiler am Tr. belaufen sich zum 31.12.2010 auf ./. 2.289.309,81 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Annweiler am Tr. hat in den Sitzungen am 23. November 2015 und am 16. Dezember 2015die Unterlagen zum Jahresabschluss 2010 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher dem Stadtrat, den Jahresabschluss 2010 festzustellen, die Entlastung zu erteilen und die Änderungen der Eröffnungsbilanz zu beschließen.