Betreff
Feststellung des Jahresdabschlusses 2014 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/048/V/218/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2014 beträgt 2.954.017,05 € und hat sich somit um 99.160,31 € gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Die Kapitalrücklage beträgt 2.574.498,50 € und hat sich somit um 112.438,00 € gegenüber dem Vorjahr verringert. Die Reduzierung resultiert aus der Zuführung des Jahresergebnisses 2009 zur Kapitalrücklage. Aufgrund des negativen Ergebnisvortrages der Jahre 2010 bis 2013 in Höhe von 304.142,95 € sowie des negativen Jahresergebnisses 2014 in Höhe von 103.138,87 € beläuft sich das Eigenkapital insgesamt zum 31.12.2014 auf 2.167.216,68 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2014 auf ./. 82.029,40 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2014 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2014 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.