Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2013 sowie Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
10/047/V/217/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzsumme des Jahresabschlusses 2013 beträgt 3.152.337,67 € und hat sich somit um 108.321,09 € gegenüber dem Vorjahr verringert.

 

Die Kapitalrücklage blieb unverändert und beläuft sich zum 31.12.2013 auf 2.686.936,50 €. Aufgrund des negativen Ergebnisvortrages für die Jahre 2009 bis 2012 in Höhe von 331.412,91 € sowie dem negativen Jahresergebnis 2013 in Höhe von 85.168,04 € beläuft sich das Eigenkapital zum 31.12.2013 auf 2.270.355,55 €.

 

Die liquiden Mittel belaufen sich zum 31.12.2013 auf ./. 36.112,10 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 11. Februar 2016 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2013 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.