hier: Aufgabenübertragung an Verbandsgemeinde/Landkreis
Sachverhalt:
Zum Ausbau eines
Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s) haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz
Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten
Förderprogrammen (Bundesprogramm v. 22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015)
erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das Gebiet des Landkreises ein
zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes Vorgehen:
·
Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt
finanziell begrenzt;
·
die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land
(Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % -
durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative
Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %,
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,
·
die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes
gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des
Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen
(auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten
Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der Scoringtabelle
größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren Gebietskulissen
liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere Orte und
Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der Netzbetreiber auch
gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der
Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
· Für die weitere
Entwicklung der Breitbandnetze ist entscheidend, dass bereits jetzt Projekte
zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen
synergetischer Maßnahmen unterstützt werden. Dies ist mit der in den o. a.
Förderkulissen zu Grunde zu legenden NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage
für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.
In einer mit den
Bürgermeistern der Verbandsgemeinden getroffenen Übereinkunft hatte im
vergangenen Jahr der Landkreis seine Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer
in seinem gesamten Gebiet strukturell einheitlichen und leistungsfähigen
Weiterentwicklung des kommunalen Breitbandausbaus Starthilfe in Form der
Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu leisten, diese Aufgaben in
Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu koordinieren und den Landkreis als
Förderregion (Cluster) entsprechend der Vorschriften über die Vergaben der
Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden
der Sachverhalt und das von der Verwaltung vorgeschlagene Verfahren ausführlich
beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die Bürgermeister der
Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären Übertragung der
Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche Weinstraße.
2. Seitens der Verbandsgemeinden
werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung von Aufgaben auf die
Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12 ff KomZG nach
Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der Kreisverwaltung wird ein
entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).
3. Zwischen den Verbandsgemeinden
und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen auf den Landkreis im
Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff VwVfG vorbereitet.
4. Die Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2
die Vorbereitungen zur Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden
Beratungsbüros (Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes)
treffen.
Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde ausgeführt, dass aufgrund von
landesweiten Erfahrungswerten für das Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl.
Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen ist. Ausgehend von einer Förderquote von
90 % (Bundes- und ergänzende Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil
1,5 bis 2,0 Mio. Euro.
Mit jeweils einstimmiger Zustimmung des Kreisvorstandes (Beschluss vom
18.01.2016) und des Kreisausschusses (Beschluss vom 25.01.2016) wird die
Kreisverwaltung vorschlagen, dass der Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung
der Aufsichtsbehörde – die Übernahme eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu
2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden
im Ausbaugebiet voraussichtlich keine Kosten entstehen werden.
Seitens der Kreisverwaltung
wurde eine Klärung herbeigeführt, wie die notwendige (projektbezogen
befristete) Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von
diesen auf den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von
·
Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
·
Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge
Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Im Projekt sollen sich
bereits jetzt abzeichnende Zielvorgaben
· Trägermodell
Wirtschaftlichkeitslücke
· Nutzung
gemeindeübergreifende Synergieeffekte
·
Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es
wird eine Arbeitsgruppe gebildet, welche sich aus den zuständigen
Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB
Südliche Weinstraße mbH und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
zusammensetzt. Rückkopplung und Entscheidungsvorbereitung in den politischen
Raum erfolgt über den Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen ist die
nachfolgende Zeitschiene, um die aus den vorstehenden Gründen notwendige
zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung und (europaweiten) Ausschreibung
ermöglichen zu können.
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Datum |
1. |
Beratung/Beschlussfassungen
über Teilnahme in - temporäre Übertragung Aufgabe
Breitbandausbau auf |
19.01.2016
bis 29.02.16 |
2. |
Vorbereitung Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden
Beratungsbüros |
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3. |
Erstellung eines Markterkundungsverfahrens |
nach 19.01.16 |
4. |
Festlegung Ausbaugebiets – |
nach Abschl. |
5. |
Betriebswirtschaftliche Analyse |
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6. |
Erstellung und Einreichung Förderanträge |
ab 01.03.2016 |
7. |
Ausschreibung Breitbandausbauprojekt/ |
nach |
8. |
Auftragsvergaben, -steuerung, Kostenkontrolle |
nach Auswertung Ausschreibung |