Betreff
Bebauungsplanverfahren "Am Waldbühl"
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
2. Billigung des Planentwurfes
3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4. Beschlussfassung über die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vorlage
02/443/IV/832/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der  ursprüngliche Bebauungsplan „Feriendorf Waldbühl“ wurde aufgehoben, da das ursprüngliche Feriendorf  nicht mehr solitär am Ortsrand von Annweiler am Trifels liegt, sondern in das Baugebiet Burgenring integriert ist. Des Weiteren sind die Baugrundstücke überwiegend bebaut und ein Charakter als Feriendorf ist nicht mehr erkennbar.

 

Zur allgemeinen Rechtsicherheit soll jedoch mittels eines sog. einfachen Bebauungsplanes festgelegt werden, dass das Gebiet ein allgemeines Wohngebiet im Sinne des § 4 Baunutzungsverordnung darstellt.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.01.2015 dem Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes empfohlen.