hier: Aufgabenübertragung an Verbandsgemeinde/Landkreis
Sachverhalt:
Zum Ausbau eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes (Next Generation Access = Bandbreite Download mind. 30 Mbit/s) haben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz
Förderprogramme verabschiedet. Die vorliegenden Richtlinien zu den befristeten
Förderprogrammen (Bundesprogramm v. 22.10.2015, Landesprogramm v. 11.11.2015)
erfordern u. a. aus folgenden Gründen für das Gebiet des Landkreises ein
zügiges, möglichst geschlossenes und abgestimmtes Vorgehen:
·
Die Förderprogramme sind zeitlich und insgesamt
finanziell begrenzt;
·
die Förderquoten betragen bis zu 40 % durch das Land
(Vorgabe Land 95 % der Haushalte 30 Mbit/s) und bis zu 50 % - Ausnahme 70 % -
durch den Bund (Vorgabe Bund 85 % der Haushalte 50 Mbit/s), da kumulative
Förderung möglich ist - also insgesamt bis zu 90 %,
bei Beratungsleistungen und begleitenden Maßnahmen bis zu 100 %,
·
die Förderkulissen des Landes und (indirekt) des Bundes
gehen von einem Fördergebiet auf Landkreisebene („Cluster“) aus, für die
Erfolgsaussichten der Antragstellung wird ein geschlossenes Auftreten des
Landkreises mit allen Verbandsgemeinden als erheblich förderlich angesehen
(auch wenn vom Bund eine einheitliche Willensbildung über den gesamten
Landkreis nicht unmittelbar gefordert wird werden durch die Punktvergabe der
Scoringtabelle größere Gebietskulissen bevorzugt. Der Ursprung der größeren
Gebietskulissen liegt in den Erfahrungen aus der Vergangenheit bei der kleinere
Orte und Siedlungen aufgrund der Unwirtschaftlichkeit aus Sicht der
Netzbetreiber auch gegen die Zahlung aus
öffentlichen Kassen nicht ausgebaut wurden. Durch die Vorgehensweise der
Förderprogramme werden die Netzbetreiber zur Mischkalkulation gezwungen).
·
Für die weitere Entwicklung der Breitbandnetze ist
entscheidend, dass bereits jetzt Projekte zum Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze
jenseits von 50 Mbit/s im Rahmen synergetischer Maßnahmen unterstützt werden.
Dies ist mit der in den o. a. Förderkulissen zu Grunde zu legenden
NGA-Landesförderrichtlinie als Grundlage für den FTTB-/FTTH-Ausbau gegeben.
In einer mit den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden
getroffenen Übereinkunft hatte im vergangenen Jahr der Landkreis seine
Bereitschaft erklärt, zur Schaffung einer in seinem gesamten Gebiet strukturell
einheitlichen und leistungsfähigen Weiterentwicklung des kommunalen Breitbandausbaus
Starthilfe in Form der Ansiedlung der Organisationsstruktur beim Kreis zu
leisten, diese Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden zu
koordinieren und den Landkreis als Förderregion (Cluster) entsprechend der
Vorschriften über die Vergaben der Bundes- und Landesmittel sichtbar zu machen.
In der Bürgermeisterdienstbesprechung
auf Kreisebene am 19.01.2016 wurden der Sachverhalt und das von der Verwaltung
vorgeschlagene Verfahren ausführlich beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
1. Die
Bürgermeister der Verbandsgemeinden erklären ihre Zustimmung zur temporären
Übertragung der Aufgaben des Breitbandausbaus auf den Landkreis Südliche
Weinstraße.
2. Seitens
der Verbandsgemeinden werden die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte zur Übertragung
von Aufgaben auf die Verbandsgemeinden im Wege der Zweckvereinbarung gem. §§ 12
ff KomZG nach Möglichkeit bis 28.02.2016 vorbereitet (seitens der
Kreisverwaltung wird ein entsprechendes Zweckvereinbarungsmuster erarbeitet).
3. Zwischen
den Verbandsgemeinden und dem Landkreis werden sodann die Aufgabenübertragungen
auf den Landkreis im Wege des öffentlich-rechtlichen Vertrags gem. §§ 54 ff
VwVfG vorbereitet.
4. Die
Kreisverwaltung/MBB soll parallel zu Nr. 2 die Vorbereitungen zur Beauftragung
eines fachlich und rechtlich begleitenden Beratungsbüros
(Förderantrag/Ausschreibung) sowie zur Erstellung eines
Markterkundungsverfahrens (Internetseite des Breitbandbüros des Bundes)
treffen.
Zur Frage der Gesamtfinanzierung wurde
ausgeführt, dass aufgrund von landesweiten Erfahrungswerten für das
Ausbauprojekt mit ca. 15 Mio. Euro zzgl. Ausbau von Gewerbegebieten zu rechnen
ist. Ausgehend von einer Förderquote von 90 % (Bundes- und ergänzende
Landesförderung) betrage der kommunale Eigenanteil 1,5 bis 2,0 Mio. Euro.
Mit jeweils einstimmiger Zustimmung
des Kreisvorstandes (Beschluss vom 18.01.2016) und des Kreisausschusses
(Beschluss vom 25.01.2016) wird die Kreisverwaltung vorschlagen, dass der
Landkreis – vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörde – die Übernahme
eines kreisweiten Eigenanteils von bis zu 2,0 Mio. Euro aus Kreismitteln in
Aussicht stellen wird und somit den Gemeinden im Ausbaugebiet voraussichtlich
keine Kosten entstehen werden.
Seitens der Kreisverwaltung wurde eine Klärung
herbeigeführt, wie die notwendige (projektbezogen befristete)
Aufgabenübertragung der Gemeinden auf die Verbandsgemeinden und von diesen auf
den Landkreis zu regeln ist. Dies soll zweistufig im Wege von
·
Zweckvereinbarungen Ortsgemeinden - Verbandsgemeinde (§§
12 ff KomZG) und
·
Anschließend verwaltungsrechtlichen Verträge
Verbandsgemeinden - Landkreis (§§ 54 ff VwVfG)
erfolgen.
Im Projekt sollen sich bereits jetzt abzeichnende
Zielvorgaben
·
Trägermodell Wirtschaftlichkeitslücke
·
Nutzung gemeindeübergreifende Synergieeffekte
·
Mitversorgung Gewerbegebiete
statuiert werden. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet,
welche sich aus den zuständigen Ansprechpartnern/Sachbearbeitern der
Verbandsgemeindeverwaltungen, der MBB Südliche Weinstraße mbH und der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zusammensetzt. Rückkopplung und
Entscheidungsvorbereitung in den politischen Raum erfolgt über den
Kreisausschuss und die Bürgermeisterdienstbesprechungen.
Vorgesehen ist die nachfolgende Zeitschiene, um die aus
den vorstehenden Gründen notwendige zeitnahe Vorbereitung der Antragstellung
und (europaweiten) Ausschreibung ermöglichen zu können.
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Datum |
1. |
Beratung/Beschlussfassungen über Teilnahme in - temporäre Übertragung Aufgabe
Breitbandausbau auf |
19.01.2016
bis 29.02.16 |
2. |
Vorbereitung Beauftragung eines fachlich und rechtlich begleitenden
Beratungsbüros |
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3. |
Erstellung eines Markterkundungsverfahrens |
nach 19.01.16 |
4. |
Festlegung Ausbaugebiets – |
nach Abschl. |
5. |
Betriebswirtschaftliche Analyse |
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6. |
Erstellung und Einreichung Förderanträge |
ab 01.03.2016 |
7. |
Ausschreibung Breitbandausbauprojekt/ |
nach |
8. |
Auftragsvergaben, -steuerung, Kostenkontrolle |
nach Auswertung Ausschreibung |