Betreff
Bebauungsplanverfahren "Burgenring III" 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
2) Billigung des Planentwurfes
3) Beschlussfassung über die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
4) Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
02/441/IV/827/2016
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Burgenring III ist bezüglich der Einfriedungen geregelt, dass diese nur mit einer Höhe von max. 1 Meter errichtet werden dürfen.

 

Diese Regelung ist nicht mehr zeitgemäß. Die Landesbauordnung erlaubt inzwischen Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 01.12.2015 dem Stadtrat empfohlen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass diese Bestimmung ersatzlos gestrichen wird und die Bestimmungen der Landesbauordnung anzuwenden sind.

 

Da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht geändert werden, kann dieser im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert werden.