Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 sowie Erteilung der Entlastung gem. §§ 114 GemO
Vorlage
09/056/V/208/2015
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanz der Ortsgemeinde Rinnthal des Jahres 2012 schloss mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.610.878,73 € ab und hat sich somit um 57.616,80 € gegenüber dem Vorjahr erhöht.

 

Das Eigenkapital beläuft sich unverändert gegenüber dem Vorjahr auf 5.995.683,88 €. Der Ergebnisvortrag für die Jahre 2008 bis 2011 beträgt ./. 231.107,98 €, der Ergebnishaushalt des Jahres 2012 schloss mit ./. 101.801,53 € ab.

 

Somit beläuft sich das Eigenkapital zum 31.12.2012 auf 5.662.774,37 €

 

Die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Rinnthal belaufen sich zum 31.12.2012 auf ./. 157.028,54 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 2.11.2015 die Unterlagen zum Jahresabschluss 2012 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2012 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.