Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat beschloss am 26.06.2012 für den Bereich der Haselhofstraße eine Klarstellungssatzung zu erlassen.
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße beanstandete mit Schreiben vom 25.02.2015 den Erlass der Klarstellungssatzung und wies den Ortsgemeinderat an diese wieder aufzuheben.
Gegen diese Beanstandung wurde von Seiten der Verwaltung, namens der Ortsgemeinde, Widerspruch erhoben, da die Verwaltung der Meinung ist, dass die Satzung rechtmäßig erlassen wurde.
Der Ortsgemeinderat beschloss jedoch in seiner Sitzung vom 24.03.2015 den Widerspruch zurückzunehmen, was auch inzwischen geschehen ist.
Die Satzung muss nun auch formal aufgehoben werden.
Der Ortsgemeinderat möge nun die beiliegende Satzung zur Aufhebung der Klarstellungssatzung beschließen.