Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Resolution gegen den Ausbau der Queichtalstrecke im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes auf Erweiterung von 2 Schienenpaaren und damit verbunden die Nutzung der ausgebauten Strecke für den Güterverkehr
Vorlage
01/294/II/042/2015
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Frau Malu Dreyer, ist im Schreiben der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels vom 11. März 2015 (es wurde allen Verbandsgemeinderatsmitgliedern verteilt) auch darauf hingewiesen worden, dass es in der Verbandsgemeinde mit Überraschung zur Kenntnis genommen wurde, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung ein zweites Gleis für die Queichtalstrecke zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet hat.

 

Die Information war der Presse zu entnehmen ohne dass die Verbandsgemeindeverwaltung bzw. die betroffenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde hierüber von der Landesregierung informiert worden waren.

 

Bereits im Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Belastung für die Bürger der Verbandsgemeinde handelt. Auch wurde die fehlende Information durch die Landesregierung beklagt.

 

Im Antwortschreiben der Ministerpräsidentin ist ausgeführt, dass die Landesregierung mit der Anmeldung für einen Ausbau der Queichtalbahn im Rahmen des kommenden Bundesverkehrswegeplanes der Forderung Rechnung trage, die im Rahmen der Mediation immer wieder gestellt wurde: „Mehr Verkehr auf die Schienen zu verlagern“.

 

Diese Antwort erscheint unbefriedigend. Zum einen ist die Verfahrensweise zu beanstanden, mit der die Landesregierung eine so einschneidende Maßnahme wie den Bau einer neuen Gleisstrecke im Queichtal über die Köpfe der Bürger hinweg vorbereitet und beim Bund beantragt.

 

Zum anderen wurde im Rahmen der Mediation lediglich der Ausbau des Personenverkehrs auf der Schiene gefordert.

 

Darüber hinaus bedeutet die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene im Queichtal eine erhebliche zusätzliche Lärmbelastung, desweiteren gibt es für die Gemeinden weitere planerische Einschränkungen, da eine neue Trasse im Laufe der Zeit auch durch neue Projekte nicht mehr zur Verfügung stünde.

 

Eine Verlagerung von Verkehr der B 10 ist sinnvoll, wenn der aus der Region ferngehalten wird, nicht aber, wenn er in die bebauten Wohnbereiche hineingetragen wird.