Betreff
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Bei der Kapelle" gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufstellungsbeschluss 2. Billigung des Planentwurfes 3. Beschlussfassung über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 4. Beschlussfassung überdie Offenlage des Planentwurfes
Vorlage
14/019/IV/110/2005
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Eigentümer der Grundstücke mit den Plan-Nr. 3184/1 3183/2 und 3183/1, beantragen den Bebauungsplan „Bei der Kapelle“ zu ändern.

 

Allgemeines Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, für den Planbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemein entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

Da die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle“ nicht berührt werden, kann die Änderung im sog. vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ortsgemeinderat beschließt mit          Ja-Stimmen,         Nein-Stimmen und         Enthaltungen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Bei der Kapelle“ dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken mit den Plan-Nr. 3184/1 und 3183/2 eine Einzel- bzw. Doppelhausbebauung zulässig ist. Des weiteren soll an der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks 3183/2 die Baugrenze um 3 Meter zurückgenommen werden.

 

2. Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wird, wird vom Ortsgemeinderat mit   Ja-Stimmen und         Nein-Stimmen, bei         Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen              gebilligt.

 

3. Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.

 

4. Der Ortsgemeinderat beschließt den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.