Sachverhalt:
Im Satzungsverfahren wurde die Offenlage durchgeführt.
Es ging nur eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, welche als Anlage beigefügt ist.
Wenn keine Änderungen des Planes mehr anstehen, könnte dieser als Satzung beschlossen werden.
Anzumerken ist, dass der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung vom 31. März 2004 u.E. eine fehlerhafte Abwägung vorgenommen hat. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange erhebliche Bedenken geäußert. Der Ortsgemeinderat hatte diese Bedenken
ohne nähere Begründung zurückgewiesen,
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen des Landesamt für Denkmalpflege werden zur Kenntnis genommen.
2. Aufgrund der fehlerhaften Abwägung des Ortsgemeinderates kann die Verwaltung den Beschluss der Ergänzungssatzung nicht vorschlagen.