Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde
Gossersweiler-Stein beabsichtigt eine Satzung über die Ablösung von
Stellplatzverpflichtungen zu beschließen.
Die Bauverwaltung der
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels wurde dazu beauftragt, die
durchschnittlichen Herstellungskosten gemäß § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung zu
ermitteln.
Die v. g. Herstellungskosten
belaufen sich auch brutto 3.092,32 €/Stellplatz. Von diesem Betrag konnen gem.
§ 47 Abs. 4 LBauO maximal 60 v. H. als Stellplatzablösung, das sind rund
1.900,00 €, erhoben werden. Dieser Betrag wurde in dem beiliegenden Entwurf
einer Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen unter § 3
aufgenommen.
Die Ermittlung der
Herstellungskosten kann der Anlage zur Beschlussvorlage entnommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat
beschließt mit Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Enthaltungen die Satzung über die
Ablösung von Stellplatzverpflichtungen, wie sie als Anlage beigefügt ist.