Betreff
Bebauungsplanverfahren "Im Seelig" 3. Änderung, 1. Teilaufhebung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) 1. Aufstellungsbeschluss gem.§ 2 BauGB 2. Billigung des Planentwurfes 3. Beschluss über die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 Abs. 2 BauGB 4. Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
06/014/IV/108/2005
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Im Seelig“ umfasst ausschließlich die Grundstücke mit den Plan-Nr.1452/2 und 1452/3, Gemarkung Stein. Gem. dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Bodens, soll auf diesen Grundstücken, anstatt der offenen Bauweise die geschlossene Bauweise festgesetzt werden. Die textlichen Festsetzungen werden nicht geändert. Die Grundzüge der Planung des Grundplanes werden mit dieser Änderung nicht berührt.

 

Das die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen und bedarf keinem Umweltbericht.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1) Der Ortsgemeinderat beschließt mit          Ja-Stimmen,           Nein-Stimmen und          Enthaltungen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan „Im Seelig“ dahingehend zu ändern, dass auf den Grundstücken  mit den Plan-Nr. 1452/2 und 1452/3, Gemarkung Stein, die geschlossene Bauweise festgesetzt wird.

 

2) Der  erarbeitete Bebauungsplanentwurf, welcher im Rat vorgestellt wird,  wird einschließlich den textl. Festsetzungen und der Begründung vom Ortsgemeinderat mit ........Ja-Stimmen und ......Nein-Stimmen, bei ........Enthaltungen, in der vorgelegten Form gebilligt oder mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen............. gebilligt.

 

3) Der Ortsgemeinderat beschließt den v.g. Bebauungsplanentwurf für einen Monat im Verbandsgemeinbauamt gem. § 3 Abs. 2 BauGB offenzulegen.

 

4) Der Ortsgemeinderat beschließt gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Träger öffentlicher Belange an dem Bebauungsplanverfahren zu beteiligen.