Sachverhalt:
Nach § 6 der Satzung des
Wasserversorgungszweckverbandes „Impflinger Gruppe“ sind von den kommunalen
Gremien nach jeder allgemeinen Kommunalwahl für die Dauer der Wahlperiode die
Vertreter zu wählen. Gem. § 6 Abs. 1 Buchstabe A der Satzung ist der jeweilige
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels Kraft Gesetzes
Vertreter der Mitgliedsgemeinde Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
Nach § 6 Abs. 1 Buchstabe B
dieser Satzung entsendet jedes Verbandsmitglied für je angefangene Tausend
Einwohner der von ihm vertretenen und vom Verband versorgten Teile der
Verbandsgemeinde einen sogenannten „weiteren Vertreter“.
Der Zweckverband
Wasserversorgung „Impflinger Gruppe“ versorgt die Ortsgemeinden Waldhambach und
Waldrohrbach. Die Einwohnerzahl dieser beiden Ortsgemeinden liegt unter
Tausend, weshalb für die beiden Ortsgemeinden 1 weiterer Vertreter zu wählen
ist.
In der vergangenen Legislaturperiode war der amtierende Ortsbürgermeister von Waldhambach, als weiterer Vertreter und als dessen Stellvertreter der Ortsbürgermeister von Waldrohrbach gewählt worden.