Betreff
Benennung von Vertretern zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abwasserbeseitigung "Klingbachgruppe"
Vorlage
01/271/I/106/2014
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
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Zu der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Abwasserbeseitigung "Klingbachgruppe" sind dem
Verbandsgemeindebereich gem. § 5 Abs. 1 der Verbandsordnung 7 Mitglieder zu
entsenden. Mitglied der Verbandsversammlung kraft Gesetzes (§ 88 Abs. 1 Gem0)
ist der Bürgermeister der Verbandsgemeinde. Als dessen Vertretung ist der / die
Erste Beigeordnete bestimmt.
Somit sind noch 6 weitere Mitglieder zu benennen. Dabei
wurden bisher die amtierenden Ortsbürgermeister der durch den Zweckverband
entsorgten Ortsgemeinden Gossersweiler‑Stein, Münchweiler am Klingbach,
Silz, Völkersweiler, Waldhambach und Waldrohrbach berufen. Als Stellvertreter
fungierten bisher die jeweiligen Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinden.