Sachverhalt:
Im Bebauungsplanverfahren
wurde die Offenlage und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Es ging nur eine
Stellungnahme des Katasteramtes, welche als Anlage beigefügt ist, ein.
Wenn keine Änderungen des
Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Anregungen des Katasteramtes werden beachtet. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen bei Nein-Stimmen und Enthaltungen.
2. Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hohläcker“ 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB als Satzung, gem. § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M 1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
Begründung