Betreff
Bebauungsplanverfahren "Im Seelig" 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
06/060/IV/700/2014
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

In dem vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Es ging nur eine Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche nachstehend abgedruckt wird:

 

die betroffenen Referate und Abteilungen nehmen wie folgt Stellung:

 

Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

 

1. Plandarstellung

Wenn die Firstrichtung nur für ein Grundstück entfallen soll (wofür ein Planungserfordernis fraglich ist), muss plangraphisch eine Abtrennung innerhalb des Baufensters erkennbar sein. Es wäre zu überlegen, ob auf diese Festsetzung nicht zumindest für das gesamte Baufenster verzichtet werden kann.

 

2. Begründung, allgemein

Die Einzelinhalte der Änderung sind zu begründen. In der vorliegenden Begründung werden Sie lediglich genannt.

 

3. Begründung 3.

Die 3 unter den Spiegelstrichen genannten Inhalte beziehen sich nicht auf die Art der baulichen Nutzung.

Der letzte Spiegelstrich und letzte Satz des Abschnitts widersprechen sich. Unter dem Spiegelstrich wird die Traufhöhe geändert, im letzten Satz wird ausgeführt, dass sich das Maß der baulichen Nutzung (wozu die Höhen gehören) nicht ändert.

 

Bei Beachtung der o.g. Punkte bestehen unsererseits gegen die Weiterführung des Verfahrens mit Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB und der Bekanntmachung des Bebauungsplanes im Sinne des § 13 BauGB nach vorheriger entsprechender Ausfertigung keine Bedenken.“

 

Es wird empfohlen der Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße zu entsprechen. Die Begründung und Planzeichnung wird entsprechend geändert.