1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Sachverhalt:
In dem
vorgenannten Bebauungsplanverfahren wurde die Offenlage durchgeführt. Ebenso
wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Es ging nur
eine Anregung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein, welche nachstehend
abgedruckt wird:
„Referat 63 (Raumordnung
und Bauleitplanung)
1.
Textliche Festsetzung I.5
Wenn gemeint ist, dass
Stellplätze auf dem gesamten Baugrundstück (außer Grünflächen), also auch
hinter den Baufenstern zu lässig sein sollen, dann sollte das Wort „gesamten“
vor Baugrundstück eingefügt werden. Die Ursprungsfestsetzung dürfte damit
komplett entfallen.
2. Textliche
Festsetzung II.1
Die Begriffe „und
Walmdächer“ sollten in die Festsetzung nach dem Wort „Pultdächer“ eingefügt
werden, damit die festgesetzte Dachneigung auch für die Walmdächer gilt. Die
geänderte Festsetzung muss begründet werden.
3. Textliche
Festsetzung II.3
Die Festsetzung muss
sowohl bez. der geänderten Höhe als auch des Materials begründet werden.“
Es wird
empfohlen der Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße zu
entsprechen.