Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Erteilung der Entlastung gem. § 114 GemO
Vorlage
08/035/V/150/2014
Aktenzeichen
V/FK
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 7.474.028,42 € ab. Das Eigenkapital hat sich aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2012 in Höhe von 34.950,73 € auf 4.921.793,13 € erhöht. Die Kapitalrücklage beläuft sich unverändert auf 4.935.544,42 €. Die liquiden Mittel zum 31.12.2012 betrugen 186.798,12 €.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.04.2014 den Jahresabschluss 2012 geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher, den Jahresabschluss 2012 festzustellen und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung gem. § 114 GemO zu erteilen.