Betreff
Bebauungsplanverfahren "Westlicher Ortseingang" 1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage eingangenen Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und § 88 LBauO
Vorlage
07/010/IV/094/2005
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in der Sitzung vorgetragen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

1) Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an bzw. beschließt folgende Änderungen. Beschlussfassung mit        Ja-Stimmen, bei       Nein-Stimmen und        Enthaltungen.

 

2) Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Westlicher Ortseingang “  als Satzung, gem.

     § 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit       Ja-Stimmen       Nein-Stimmen und     Enthaltungen.

 

Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:

-         Rechtsfestsetzungen M1:1000

-         Schriftliche Festsetzungen

-         Begründung

 

Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Westlicher Ortseingang“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).