Sachverhalt:
Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes ist nun abgeschlossen. Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, welche in der Sitzung vorgetragen werden, zu beraten und zu beschließen. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in der Sitzung vorgetragen.
Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1) Der Ortsgemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an bzw. beschließt folgende Änderungen. Beschlussfassung mit Ja-Stimmen, bei Nein-Stimmen und Enthaltungen.
2) Der Ortsgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Westlicher Ortseingang “ als Satzung, gem.
§ 10 BauGB. Beschlussfassung erfolgte mit Ja-Stimmen Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Die Satzung umfasst folgende Unterlagen:
- Rechtsfestsetzungen M1:1000
- Schriftliche Festsetzungen
- Begründung
Des weiteren beschließt der Ortsgemeinderat die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplanes „Westlicher Ortseingang“ als Satzung gem. § 88 Landesbauordnung (LBauO).