Betreff
Einführung eines Wappens und einer Flagge im Stadtteil Bindersbach
Vorlage
02/044/I/090/2005
Aktenzeichen
1.1/ha
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Seitens Ortsvorsteher Franz Kaiser wurde im Benehmen mit Stadtbürgermeister Thomas Wollenweber der Wunsch geäußert, für den Stadtteil Bindersbach gemäß § 5 Abs. 1 GemO ein eigenes Wappen mit einer eigenen Flagge zu führen. Das Wappen sollte möglichst als Schildbord, durch eine eingebogene Spitze gespalten, dargestellt werden.

 

Nachdem für die Genehmigung zur Einführung eines Wappens als auch einer Flagge ein Gutachten des Landesarchivs Speyer benötigt wird, wurde von dort um Vorschläge der Gestaltung des Wappens und der Flagge gebeten. Dabei hat Dr. Maier vom Landesarchiv Speyer folgende Vorschläge unterbreitet:

 

1.   Von Silber und Gold durch eine eingebogene rote Spitze gespalten, oben rechts ein linksgewendeter, rotbewehrter und -bezungter, goldbekrönter roter Löwe, links auf rotem Fels eine rote Burg, unten ein aufgerichteter goldener Schlüssel.

2.   Wie 1, aber im unteren Feld anstatt des Schlüssels eine aufgerichtete goldene Waldaxt, oder auch ein goldener Forsthaken (Wolfsangel).

 

Zur Begründung wurde angeführt, dass der rote Löwe im oberen rechten Feld dem Wappen der Grafen von Löwenstein entnommen ist, die Bindersbach im Jahr 1521 durch Kauf erwarben und bis zum Einmarsch der Franzosen 1792 in ihrem Besitz behielten. Die Burg im oberen linken Feld soll die Burg Scharfenberg (Münz) symbolisieren, mit der Bindersbach als Hofgut immer eng verbunden war. Der Schlüssel im unteren Feld steht für das Kloster Weißenburg, das im Spätmittelalter seit 1334 Besitzer der Burg Scharfenberg und des dazugehörigen Hofgutes Bindersbach war. Die alternativ mögliche Waldaxt bzw. der Forsthaken in diesem Feld wären ein allgemeiner Hinweis auf die Tatsache, dass Bindersbach eine relativ spät gegründete Rodungssiedlung ist, die auch im weiteren Verlauf ihrer Geschichte wirtschaftlich immer stark von den umliegenden Waldgebieten geprägt war.

 

Für die Flagge (Banner- und Hissflagge): Von Rot und Weiß (andere Möglichkeit: von Rot und Gelb) gespalten bzw. geteilt, darin das Wappen.

 

Entsprechende Entwürfe der Wappen– und Flaggenvorschläge wurden durch unseren Mitarbeiter Rolf Übel in der Ortsbeiratssitzung vorgestellt.

 

In der Ortsbeiratssitzung vom 02.02.2005 hat sich der Ortsbeirat Bindersbach einstimmig für die Einführung einer Flagge sowie eines Wappens, durch ein linksgewendeter, rotbewehrter und –bezungter, goldbekrönter roter Löwe, links auf grünem Fels eine rote Burg entschieden.

 

Mit 4 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen beschloß der Ortsbeirat als Motiv im unteren Feld des Wappens eine goldene Waldaxt.

 

Mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen wurde beschlossen, dass die Waldaxt nach unten gerichtet sein soll.

 

Mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung wurde die Farbe der Flagge auf Rot-Gelb festgelegt.

 

Danach erging an den Stadtrat die einstimmige Empfehlung, für den Stadtteil Bindersbach ein Wappen sowie eine Flagge nach den o.g. Beschlüssen anzuschaffen.

 

Nach der Beschlussfassung des Stadtrates über das Wappen und über die Flagge geht der Beschlussauszug des Ortsbeirats sowie des Stadtrats zur Erstellung eines Gutachtens an das Landesarchiv Speyer. Nach Vorlage des Gutachtens ist die Genehmigung der Einführung des Wappens und der Flagge für den Stadtteil Bindersbach unter Vorlage des Gutachtens des Landesarchivs Speyer gemäß § 5 Abs. 1 GemO bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße  - Kommunalaufsicht -  einzuholen.

 

Das vom Ortsbeirat gewünschte Wappen sowie die gewünschte Flagge werden von der Verbandsgemeindeverwaltung zeichnerisch dargestellt und Dr. Maier vom Landesarchiv vorgelegt. Dieser entscheidet dann, ob diese Zeichnungen als sogenannte Reinzeichnung anerkannt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste das Wappen und die Flagge von einem Heraldiker als Reinzeichnung gefertigt werden. Die dabei entstehenden Kosten, maximal 1.000,- €, müssten durch die Stadt Annweiler am Trifels getragen werden. Sonstige Kosten für die Genehmigung des Wappens und der Flagge entstehen nicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat beschließt mit .............. Ja-Stimmen, bei .............. Nein-Stimmen und ............. Enthaltungen gemäß § 5 Abs. 1 GemO die Einführung eines Wappens und einer Flagge für den Stadtteil Bindersbach.

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt mit ............ Ja-Stimmen, ................ Nein-Stimmen und ............... Enthaltungen das vom Ortsbeirat Bindersbach empfohlene Wappen.

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt mit ............ Ja-Stimmen, ................ Nein-Stimmen und ............... Enthaltungen die vom Ortsbeirat empfohlene zweigeteilte Flagge in den Farben Rot-Gelb