Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes
Vorlage
01/241/IV/655/2014
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz  (BimSchG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung  der EG-Richtlinie  über die Bewertung  und Bekämpfung  von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie)  waren im Jahr 2008  u. a für Hauptverkehrsstraßen  mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr sog. Lärmaktionspläne  aufzustellen.

 

In der Verbandsgemeinde wurde im Rahmen der ersten Stufe für den Bereich B l0 von der östlichen Gemarkungsgrenze bei Birkweiler bis zur Abfahrt Annweiler am Trifels Ost ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2008 den Lärmaktionsplan beschlossen.

 

Im Rahmen der 2. Stufe sind nun die Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Des Weiteren sind nun die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr zu erfassen.

 

In der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. sind hier der Bereich der Bundesstraße 10 sowie die Ortsdurchfahrt der Stadt Annweiler am Tr. (Landesstraße 490) betroffen.

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist dem Bauleitplanverfahren anzugleichen,  d. h. im Verfahren sind die Träger öffentlicher Belange zu hören und der Entwurf ist öffentlich auszulegen.

 

Der Entwurf des erarbeiteten Lärmaktionsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.