Sachverhalt:
Nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) waren im Jahr 2008 u. a für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr sog. Lärmaktionspläne aufzustellen.
In der Verbandsgemeinde wurde im Rahmen der ersten Stufe für den Bereich B l0 von der östlichen Gemarkungsgrenze bei Birkweiler bis zur Abfahrt Annweiler am Trifels Ost ein Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2008 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Im
Rahmen der 2. Stufe sind nun die Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu
aktualisieren. Des Weiteren sind nun die Hauptverkehrsstraßen mit mehr
als 3 Mio. Fahrzeuge/Jahr zu erfassen.
In der Verbandsgemeinde Annweiler am Tr. sind hier der Bereich
der Bundesstraße 10 sowie die Ortsdurchfahrt der Stadt Annweiler am Tr.
(Landesstraße 490) betroffen.
Das Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist dem
Bauleitplanverfahren anzugleichen, d. h.
im Verfahren sind die Träger öffentlicher Belange zu hören und der Entwurf ist
öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des erarbeiteten Lärmaktionsplanes wird in der Sitzung vorgestellt.