Betreff
Bebauungsplanverfahren „Semmersberg“ 1. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
12/030/IV/622/2013
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes wurde durchgeführt.

 

Es ging eine Anregung der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße ein, welche nachstehend aufgeführt ist:

 

„die betroffenen Referate und Abteilungen nehmen wie folgt Stellung:

 

 

Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

 

1 Begründung A.1.

Hier wird ausgeführt, dass die textlichen Festsetzungen unberührt bleiben. Unter B wird jedoch Textfestsetzung 2.1. geändert.

 

2. Änderung der Dachfarbe

Die rot – rotbraune Dacheindeckung ist das einzige verbliebene gemeinsame Merkmal mit der historischen und ortstypischen Bauweise. Es wird daher von der Änderung der Festsetzung abgeraten.

 

3. Plandarstellung

Die Planurkunde enthält folgende Einzeichnungen, die im rechtskräftigen Plan nicht vorhanden sind:

 

Zu erhaltende Bäume, in einem Fall innerhalb des Baufensters und mehrere außerhalb des Geltungsbereiches, nicht in der Legende vorkommend,

Punktrasterfläche (nach Legende öffentliche Grünfläche auf privaten Grundstücken?) und

3 weitere „Baumschattierungen“ innerhalb der Baufenster

 

Es wird darum gebeten, diese zeichnerischen Festsetzungen zu korrigieren. Möglich wäre auch, den Planausschnitt auf den zu ändernden Bereich zu beschränken.“

 

 

 

Abwägungsvorschlag der Verwaltung hierzu:

 

„zu 1:  die Begründung wird entsprechend geändert.

 

zu 2.: Den Ausführungen der Kreisverwaltung kann u. E. nicht gefolgt werden. Das Baugebiet ist räumlich von dem „historischen“ Ortskern von Waldhambach getrennt. Erfahrungsgemäß sind die  Neubaugebiete  geprägt durch eine moderne zeitgemäße Architektur, sodass hier auch die im Bebauungsplan gewählte Farbgestaltung der Dacheindeckungen stimmig ist.

 

Es wird an der Planung festgehalten.

 

zu 3.: die Planurkunde wird entsprechend geändert.“

 

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung beschlossen werden.