Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Erteilung der Entlastung gemäß § 114 GemO
Vorlage
13/068/V/144/2013
Art
Beschlussvorlage ohne DV
Sachverhalt:
Liquide Mittel sind zum 31.12.2011 nicht mehr
vorhanden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (=
Kassenkredite) belaufen sich zum 31.12.2011 auf 23.772,54 €.
Bei diesen Liquiditätsverbindlichkeiten
handelt es sich um die Vorfinanzierung des Investitionskreditbedarfs aus dem
Abschluss 2011. Sollte in den Haushaltsfolgejahren keine wesentliche
Haushaltsverbesserung eintreten, muss dieser Liquiditätskredit in ein
Investitionsdarlehen überführt werden.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.06.2013 die Unterlagen
zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung.