Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und Erteilung der Entlastung gemäß § 114 GemO
Vorlage
13/068/V/144/2013
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bilanzsumme der Schlussbilanz des Haushaltsjahres 2011 beträgt 1.811.286,42 €. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2011 in Höhe von 8.840,20 € erhöhte sich das Eigenkapital auf 805.671,50 €.

 

Liquide Mittel sind zum 31.12.2011 nicht mehr vorhanden.

 

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung (= Kassenkredite) belaufen sich zum 31.12.2011 auf 23.772,54 €.

Bei diesen Liquiditätsverbindlichkeiten handelt es sich um die Vorfinanzierung des Investitionskreditbedarfs aus dem Abschluss 2011. Sollte in den Haushaltsfolgejahren keine wesentliche Haushaltsverbesserung eintreten, muss dieser Liquiditätskredit in ein Investitionsdarlehen überführt werden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.06.2013 die Unterlagen zum Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung führte zu keiner Beanstandung.