Sachverhalt:
Zur Finanzierung der in den
Haushaltsjahren 2011 und 2012 veranschlagten investiven Maßnahmen (insbesondere
Baulandumlegung Neubaugebiet „Bärloch“, Herstellung Wege auf dem Friedhof,
Endausbau Neubaugebiet „Am Wingertsberg“), war es im Rahmen der Haushaltsplanung
erforderlich, Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe
von 108.750 EUR im Jahr 2011 und 83.900 EUR im Jahr 2012 einzuplanen.
Die vorgenannten Beträge
wurden in den Haushaltssatzungen (einschl. Nachtragshaushaltssatzung 2011) für
die Haushaltsjahre 2011 und 2012 als Gesamtbetrag der Investitionskredite
festgesetzt und von der Kommunalaufsicht genehmigt.
Da nicht alle
Investitionsmaßnahmen in den o. g. Haushaltsjahren realisiert bzw.
abgeschlossen wurden ergibt sich nun für die Jahre 2011 und 2012 ein
tatsächlicher Kreditbedarf in Höhe von rd. 19.500 EUR.
Nach Berücksichtigung der
für das Jahr 2013 noch voraussichtlich anfallenden investiven Ein- und
Auszahlungen ergibt sich für das Jahr 2013 ein voraussichtlicher Investitionskreditbedarf
von rd. 80.500 EUR. Die genaue Höhe kann derzeit nicht beziffert werden, da sie
von der weiteren Entwicklung der tatsächlichen investiven Ein- und Auszahlungen
abhängig ist. Dieser Investitionskreditbedarf 2013 dient insbesondere der
Finanzierung der Maßnahme Erschließung/Ausbau Neubaugebiet „Bärloch“. Für das
Haushaltsjahr 2013 wurde durch die Kommunalaufsicht ein Gesamtbetrag der
Investitionskredite in Höhe von 105.900 EUR aufsichtsbehördlich genehmigt.
Um bessere Konditionen am
Kreditmarkt zu erhalten, wäre es sinnvoll im Vorgriff auf den Kreditbedarf des
Jahres 2013 die 80.500 EUR zusammen mit dem Investitionskreditbedarf aus
Vorjahren in Höhe von rd. 19.500 EUR (insgesamt 100.000 EUR) aufzunehmen.
Die Ortsgemeinde ist zur
Zeit noch Eigentümerin von 10 Grundstücken im Neubaugebiet „Bärloch“ Diese
sollen zeitnah veräußert werden.
Um eventuelle Einzahlungen
aus diesen Grundstückveräußerungen zur Kredittilgung zu verwenden, kann
versucht werden mit den Kreditanbietern die Möglichkeit von Sondertilgungen zu
vereinbaren.