Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Stichstraße Breitenweg" zum öffentlichen Verkehr
Vorlage
03/062/IV/592/2013
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Erschließungsanlage „Stichstraße -Breitenweg“ ist endgültig fertiggestellt und steht zur Abrechnung des Erschließungsbeitrages an.

 

Gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LSTRG) in der derzeit geltenden Fassung wird im Benehmen mit der Straßenbaubehörde die vorgenannte Erschließungsanlage als Ortsstraße im Sinne des

§ 3 Nr. 3 a LSTRG dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Diese Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.