Betreff
Erste Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage
2. Beratung und Beschlussfassung über die Erste Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Vorlage
01/196/IV/565/2013
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan soll für folgende Bereiche geändert werden:

 

1. Vogelstocker Hof, Gemarkung Eußerthal

 

In dem derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände des Vogelstocker

Hofes als „Außenbereich Landwirtschaft“ kartiert.

 

Auf Grund eines Eigentümerwechsels soll das Gelände des Vogelstocker Hofes einer

anderen Nutzung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass das in der beiliegenden Karte

dargestellte Gelände als Sondergebiet für die Gastronomie, Fremdenverkehr und

Pferdezucht ausgewiesen werden soll.

 

2. Ausweisung eines Sondergebietes im Bereich Annweiler-Bindersbach

 

Hier soll in der im beiliegenden Plan dargestellte Fläche ein Sondergebiet für die

Errichtung eines Vereinsheimes eines örtlichen Vereins dargestellt werden.

 

3. Änderung einer geplanten gemischten Baufläche einer Wohnbaufläche im Bereich Albersweiler

 

Im Bereich „Auf der Latte“ in Albersweiler ist eine ca. 1 ha große gemischte Baufläche ausgewiesen.

Da die dortige Gärtnerei aufgelassen wurde, soll das Gelände nun als eine Wohnbaufläche

entwickelt werden.

 

4. Änderungsbereich Josefshof, Völkersweiler

 

Reduzierung einer bisherigen Ausweisung des Sondergebietes „Pflegeheim St. Paulusstift“ in ein Sondergebiet für „Landwirtschaft und Gastronomie“ sowie „Kultur, Gesundheit und Tourismus“

mit einer jetzigen Größe von ca. 2,23 ha.

Der Flächennutzungsplan wird hier dem von der Ortsgemeinde Völkersweiler bereits beschlossenen Bebauungsplan „Josefshof“ angepasst.

 

 

Die Offenlage der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist abgeschlossen, die eingegangenen Stellungnahmen liegen als Anlage bei und werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Wenn keine Änderungen mehr anstehen, welche eine evtl. erneute Offenlage notwendig machen, kann die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen werden und der unteren Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat sich dem Abwägungsvorschlag des Planungsbüros zu den eingegangenen Stellungnahmen anl. der Offenlage anzuschließen bzw. empfiehlt folgende Abweichung:

 

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.