Betreff
Endgültige Abrechnung Ausbaubeitrag Straßenbeleuchtung Madenburgstraße und Jakob-Buchmann-Straße
Vorlage
02/029/IV/082/2005
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Madenburgstraße und Jakob-Buchmann-Straße sind endgültig fertiggestellt und stehen zur Abrechnung des Ausbaubeitrages an. Im Jahr 2004 wurden jeweils Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Ausbaubeitrages in jeder Straße erhoben.

 

Die endgültigen Investitionskosten in beiden Straßen liegen knapp unter den geschätzten Kosten, so dass sich bei der Abrechnung ein sehr geringer Beitrag bzw. Rückzahlung pro Grundstück errechnet.

 

Madenburgstraße:

Vorausleistung - geschätzte Investitionskosten         10.000,00        Beitrag pro qm  0,11 €

Abrechnung -     endgültige Investitionskosten            9.698,85         Beitrag pro qm  0,116169 €

                                                                                    Differenz am qm-Preis            0,006169 €

 

Jakob-Buchmann-Straße:

Vorausleistung - geschätzte Investitionskosten         2.000,00        Beitrag pro qm  0,10 €

Abrechnung -     endgültige Investitionskosten          1.727,01        Beitrag pro qm  0,09057 €

                                                                                   Differenz am qQm-Preis          -0,0043 

 

Gemäß § 4 des Kommunalabgabengesetzes  können bei einem Betrag von unter 20,00 DM  =  10,23 € die kommunalen Gebietskörperschaften von der Festsetzung, Erhebung, Nachforderung oder Erstattung von Abgaben absehen.

 

Um den Ausbaubeitrages endgültig abzurechnen ohne eine neue Beitragsfestsetzung vorzunehmen, bestünde die Möglichkeit, die im Jahr 2004 erlassenen Vorausleistungsbescheide in endgültige Bescheide umzuwandeln.


Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der sehr geringen Differenz der Investitionskosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Madenburg- und Jakob-Buchmann-Straße wird auf eine endgültige Beitragsfestsetzung verzichtet (§ 4 KAG).

Die im Jahr 2004 erlassenen Vorausleistungsbescheide Ausbaubeitrag werden in endgültige Bescheide umgewandelt.