1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Sachverhalt:
Die
Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen
Es ging eine
Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße ein, welche wir
nachstehend wiedergeben:
„Referat
63 (Raumordnung und Bauleitplanung)
Planzeichnung
Das
geänderte Baufenster sollte an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geschlossen
werden. Das Stück vorhandene Baugrenze im Südosten des geplanten Gebäudes
sollte entfallen.
Weitere Behörden innerhalb der
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden nicht tangiert, so dass auf deren
Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet werden kann.
Den betroffenen Bürgern ist
Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.“
Von Seiten
der Verwaltung wird empfohlen, den Anregungen zu folgen.
Der
Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, zu beraten und zu
beschließen.
Wenn keine
Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung be-
schlossen
werden.