Betreff
Bebauungsplanverfahren "Hohläcker" 4. Änderung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Beratung und Beschlussfassung über die während der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 88 Landesbauordnung (LBauO)
Vorlage
09/034/IV/528/2013
Aktenzeichen
IV/sp
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind nun abgeschlossen

 

Es ging eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Südlichen Weinstraße ein, welche wir nachstehend wiedergeben:

 

„Referat 63 (Raumordnung und Bauleitplanung)

Planzeichnung

Das geänderte Baufenster sollte an der nordöstlichen Grundstücksgrenze geschlossen werden. Das Stück vorhandene Baugrenze im Südosten des geplanten Gebäudes sollte entfallen.

 

Weitere Behörden innerhalb der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden nicht tangiert, so dass auf deren Beteiligung in diesem Verfahren verzichtet werden kann.

Den betroffenen Bürgern ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.“

 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Anregungen zu folgen.

 

Der Ortsgemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen, zu beraten und zu beschließen.

 

Wenn keine Änderungen des Bebauungsplanes mehr anstehen, kann dieser dann als Satzung be-

schlossen werden.