Betreff
Festsetzung von Fremdenverkehrsbeirägen, Festlegung einer Bagatellgrenze für die Beitragsveranlagungen ab dem Jahr 2002
Vorlage
02/025/V/046/2005
Art
Beschlussvorlage ohne DV

Sachverhalt:

 

Die Bagatellgrenze für die Veranlagung zum Fremdenverkehrsbeitrag wurde durch Stadtratsbeschluss vom 03.06.1998 auf 5,00 DM festgesetzt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.01.2005 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, die Bagatellgrenze für die Beitragsveranlagung ab dem Jahr 2002 gem. § 4 KAG auf 10 Euro festzusetzen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt mit ____ Ja-Stimmen, ____ Nein-Stimmen und ____Enthaltungen die Bagatellgrenze für die Beitragsveranlagungen ab dem Jahr 2002 auf 10 Euro festzusetzen.